Der Tiroler Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:
a) | die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe; | |||||||||
b) | die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane; | |||||||||
c) | die innere Organisation und die Einrichtung der Geschäftsstelle; | |||||||||
d) | die Verwaltung des Vermögens. |
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