§ 95 T-SOG Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

T-SOG - Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Für Schüler von Volksschulen sowie von Mittelschulen können neben dem Unterricht Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden, wenn dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach den schulpflichtrechtlichen Bestimmungen des Bundes über den Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf notwendig ist.

In Kraft seit 01.09.2020 bis 31.12.9999
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