§ 95 T-SOG Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999

Für Schüler von Volksschulen sowie von Neuen Mittelschulen können neben dem Unterricht Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden, wenn dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach den schulpflichtrechtlichen Bestimmungen des Bundes über den Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf notwendig ist.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.08.2020

Für Schüler von Volksschulen sowie von Neuen Mittelschulen können neben dem Unterricht Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden, wenn dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach den schulpflichtrechtlichen Bestimmungen des Bundes über den Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf notwendig ist.

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