Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Besuch der Schulen ist für alle Schüler unentgeltlich. Davon ausgenommen sind allfällige Verpflegungs- und Betreuungsbeiträge und Lern- und Arbeitsmittelbeiträge nach § 99i an ganztägigen Schulen.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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