§ 8 T-SOG Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999

Der Besuch der Schulen ist für alle Schüler unentgeltlich. Davon ausgenommen sind allfällige Verpflegungs- und Betreuungsbeiträge und Lern- und Arbeitsmittelbeiträge nach § 99g § 99i an ganztägigen Schulen.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 09.11.1991 bis 31.08.2011

Der Besuch der Schulen ist für alle Schüler unentgeltlich. Davon ausgenommen sind allfällige Verpflegungs- und Betreuungsbeiträge und Lern- und Arbeitsmittelbeiträge nach § 99g § 99i an ganztägigen Schulen.

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