(1) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. 2016 Nr. L 119, S. 1.
(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf zum Zweck der Prüfung der Förderungsvoraussetzungen, der Gewährung der Förderungen, der Rückerstattung nicht widmungsgemäß verwendeter Förderungen und der Dokumentation folgende Daten verarbeiten:
a) | vom Förderungswerber: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, projektbezogene Daten, Förderungsbetrag, Freigabedatum und Auszahlungsdaten, Daten über die Zugehörigkeit zu Sportverbänden, Vereinsdaten, Unternehmensdaten, Daten über Bankverbindungen und Genehmigungsdaten, | |||||||||
b) | von vertretungsbefugten Personen des Förderungswerbers: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten. |
(3) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten des Förderungswerbers übermitteln:
a) | an auszahlende Stellen zur Gewährung der Förderung: Identifikationsdaten, Förderungsbetrag und Freigabedatum, Auszahlungsdaten und Bankverbindungen, | |||||||||
b) | an andere mit dem zu fördernden Vorhaben befasste Förderungsstellen: auf deren Ersuchen die zur Vermeidung von Doppelförderungen erforderlichen Daten nach Abs. 1 lit. a. |
(4) Der nach Abs. 1 Verantwortliche hat personenbezogene Daten nach Abs. 2 zu löschen, sobald diese für die Erfüllung der ihm nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben nicht mehr benötigt werden.
(5) Als Identifikationsdaten gelten:
a) | bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel, | |||||||||
b) | bei juristischen Personen und Personengesellschaften die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister. |
(6) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.
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