a) | die Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Sportanlagen, | |||||||||
b) | die Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Ausbildungs- und Leistungszentren, | |||||||||
c) | die statutengemäße Tätigkeit von Vereinen, deren Zweck die Sportausübung ist, | |||||||||
d) | die statutengemäße Tätigkeit von Sport-Dach- und Sport-Fachverbänden, | |||||||||
e) | die Durchführung von Sportveranstaltungen von überörtlichem Interesse sowie von internationalen Sportveranstaltungen, | |||||||||
f) | die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Lehrwarten, Trainern und Sportfunktionären, | |||||||||
g) | den Einsatz von geprüften Übungsleitern, Lehrwarten, Trainern und Sportlehrern, | |||||||||
h) | die sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung von Sportlern. |
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