Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Gesetzesvorschläge gelangen an den Landtag als Anträge von Abgeordneten oder von Ausschüssen, als Vorlagen der Landesregierung oder als Volksbegehren.
In Kraft seit 01.03.1989 bis 31.12.9999
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