§ 3 T-LGG Verhandlungs- und Geschäftssprache

T-LGG - Landtag, Tiroler, Geschäftsordnung 2015, Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse. Die Verwendung der Österreichischen Gebärdensprache unter Beiziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin/eines Gebärdensprachdolmetschers ist zulässig. Zitate in fremder Sprache sind zulässig.

In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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