§ 23 T-HG

T-HG - Heimgesetz 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die mobile Pflege umfasst die häusliche Betreuung und Pflege durch Pflegedienste und Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei altersbedingten Beeinträchtigungen. Sie umfasst weiters die teilweise Übernahme der Kosten für Hilfsmittel für die häusliche Betreuung und Pflege sowie für die Erhaltung der Selbstständigkeit bei altersbedingten Beeinträchtigungen.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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