§ 38 T-FPO Verweisungen

T-FPO - Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

1.

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013, BGBl. I Nr. 127, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 81/2015,

2.

Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 81/2015,

3.

Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 43/2014.

 

In Kraft seit 01.12.2015 bis 31.12.9999
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