§ 38 T-FPO Verweisungen

Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2015 bis 31.12.9999

(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

1.

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013, BGBl. I Nr. 150/2004BGBl. I Nr. 127, zuletzt geändert durch das Gesetzin der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 65/2010BGBl. I Nr. 81/2015,

2.

Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 99/2011BGBl. I Nr. 81/2015,

3.

Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2011BGBl. I Nr. 43/2014.

Stand vor dem 30.11.2015

In Kraft vom 14.04.2012 bis 30.11.2015

(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

1.

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013, BGBl. I Nr. 150/2004BGBl. I Nr. 127, zuletzt geändert durch das Gesetzin der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 65/2010BGBl. I Nr. 81/2015,

2.

Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 99/2011BGBl. I Nr. 81/2015,

3.

Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2011BGBl. I Nr. 43/2014.

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