Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler (T-FPO) Fundstelle

T-FPO - Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024

Gesetz vom 8. Oktober 1998, mit dem eine Feuerpolizeiordnung für
Tirol erlassen wird (Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998)

LGBl. Nr. 111/1998

Änderung

STF: LGBl. Nr. 111/1998 - Landtagsmaterialien: 264/98

LGBl. Nr. 111/2001 - Landtagsmaterialien: 282/01

LGBl. Nr. 4/2005 - Landtagsmaterialien: 349/04

LGBl. Nr. 50/2008 - Landtagsmaterialien: 156/08

LGBl. Nr. 34/2012 - Landtagsmaterialien: 4/12

LGBl. Nr. 94/2012 - Landtagsmaterialien: 344/12

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 104/2015 - Landtagsmaterialien: 352/15

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Feuerpolizeiliche Aufsicht

2. Abschnitt
Allgemeine Brandschutzmaßnahmen

§ 3

Feuerwehrzonen, sonstige Anordnungen

§ 4

Allgemeine Verbote

§ 5

Lagerung und Verwahrung von brandgefährlichen Sachen

§ 6

Brandsicherheitswache für Veranstaltungen

§ 7

Brandschutz für besondere Betriebe und bauliche Anlagen

3. Abschnitt
Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen
und anderen Anlagen

§ 8

Rauchfangkehrer

§ 9

Reinigungspflichtige Anlagen

§ 10

Überprüfung von Feuerungsanlagen

§ 11

Durchführung der Überprüfung

§ 12

Besondere Brandverhütungsmaßnahmen

§ 13

Hauptüberprüfung

§ 14

Selbstreinigungsrecht

§ 15

Kehrbuch

4. Abschnitt
Feuerbeschau

§ 16

Umfang der Feuerbeschau

§ 17

Organisation der Feuerbeschau

§ 18

Durchführung der Feuerbeschau

5. Abschnitt
Beseitigung brandgefährlicher Zustände

§ 19

Behördliche Aufträge und Anordnungen

§ 20

Zusätzliche Maßnahmen

6. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung

§ 21

Löschwasser- und Löschmittelversorgung

§ 22

Löschfahrzeuge, Lösch- und Rettungsgeräte, Gerätehäuser

§ 23

Schaffung von Alarmeinrichtungen, Alarmzeichen

§ 24

Duldung von Alarmeinrichtungen

§ 25

Brandmeldestellen

§ 26

Fehl- und Täuschungsalarme

7. Abschnitt
Brandbekämpfung

§ 27

Brandmeldung

§ 28

Anforderung von Nachbarfeuerwehren

§ 29

Besondere Pflichten der Liegenschaftseigentümer

§ 30

Behinderung der Lösch- und Rettungsarbeiten

8. Abschnitt
Maßnahmen nach dem Brand

§ 31

Brandwache

§ 32

Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten

§ 33

Brandursachenermittlung

9. Abschnitt
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen

§ 34

Behörden

§ 35

Strafbestimmungen

§ 36

Mitwirkung der Sicherheitsbehörden

§ 37

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 38

Verweisungen

§ 39

Inkrafttreten

Anlage

 

 

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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