§ 40 T-FPO Inkrafttreten

T-FPO - Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.06.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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