Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Erstausstellung der Tiroler Jagdkarte darf nur an Personen erfolgen, die eine Bestätigung über die Teilnahme an einem zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht länger als zehn Jahre zurückliegenden Lehrgang in Erster Hilfe im Ausmaß von mindestens sechs Stunden vorlegen.
In Kraft seit 03.12.2015 bis 31.12.9999
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