(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergwachtgesetz 1977, LGBl. Nr. 6/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 41/1993, außer Kraft.
(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
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