§ 31 T-BergWG Inkrafttreten

Bergwachtgesetz 2003, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergwachtgesetz 1977, LGBl. Nr. 6/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 41/1993, außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 30.03.2017

In Kraft vom 01.01.2003 bis 30.03.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergwachtgesetz 1977, LGBl. Nr. 6/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 41/1993, außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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