§ 7 Stmk. ZA (Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung), Schulbesuchsbestätigung - JUSLINE Österreich
§ 7 Stmk. ZA Schulbesuchsbestätigung
Stmk. ZA - Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Schulbesuchsbestätigung ist gemäß Anlage 6 zu gestalten. Für das Formular ist ein hellgrauer Unterdruck gemäß Anlage 5 zu verwenden. Hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke sind § 3 Abs. 2, 6 und 7 sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 02.08.2011 bis 31.12.9999
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