§ 12 Stmk. ZA Inkrafttreten von Novellen

Stmk. ZA - Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2023 treten § 3, § 8 und § 9 Abs. 1 Z 3 sowie die Anlage 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Oktober 2023, in Kraft; gleichzeitig treten § 7 zweiter Satz und die Anlage 5 außer Kraft.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023, treten Paragraph 3,, Paragraph 8 und Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3, sowie die Anlage 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Oktober 2023, in Kraft; gleichzeitig treten Paragraph 7, zweiter Satz und die Anlage 5 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023,

In Kraft seit 12.10.2023 bis 31.12.9999
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