§ 11 Stmk. ZA Inkrafttreten

Stmk. ZA - Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. August 2011, in Kraft.

In Kraft seit 02.08.2011 bis 31.12.9999
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