Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Schulnachricht ist gemäß Anlage 2 zu gestalten (weiß ohne Unterdruck). Im Übrigen gilt § 3 Abs. 2 Z 11 bis 15, Abs. 3 und Abs. 7 sinngemäß.
In Kraft seit 02.08.2011 bis 31.12.9999
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