Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Schulnachricht ist gemäß Anlage 2 zu gestalten (weiß ohne Unterdruck). Im Übrigen gilt § 3 Abs. 2 Z 11 bis 15, Abs. 3 und Abs. 7 sinngemäß.
In Kraft seit 02.08.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 Stmk. ZA
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Stmk. ZA selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 Stmk. ZA