Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Tanzlehrerprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung muss mindestens ein Zeitraum von einer halben Stunde und darf höchstens ein Zeitraum von einer Woche liegen.
In Kraft seit 18.07.2014 bis 31.12.9999
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