§ 14 Stmk. TLV 2014 Abzeichen

Stmk. TLV 2014 - Steiermärkische Tanzlehrverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Tanzlehrerinnen/Tanzlehrer sind berechtigt, das in der Anlage III abgebildete Tanzlehrerabzeichen zu tragen. Das Tanzlehrerabzeichen ist nach vorliegendem Muster oval mit einer Breite von 20 mm und einer Höhe von 13 mm und wird vom Verband der Tanzlehrer Steiermarks verliehen.

In Kraft seit 18.07.2014 bis 31.12.9999
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