§ 39b Stmk. TG 1992 Mittel des Fonds

Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2014 bis 31.12.9999

Mittel des Fonds sind

1.

Beiträge aus Landesmitteln, insbesondere 7075 % des Landesanteiles am Ertrag aus der Nächtigungsabgabe

2.

Tilgungsraten gewährter Darlehen,

3.

Zinserträge aus gewährten Darlehen,

4.

wegen widmungswidriger Verwendung (§ 39i) zurückgeforderte Mittel,

5.

Ertrag der angelegten Mittel und

6.

sonstige Zuwendungen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 57/2014

Stand vor dem 30.11.2014

In Kraft vom 01.01.2012 bis 30.11.2014

Mittel des Fonds sind

1.

Beiträge aus Landesmitteln, insbesondere 7075 % des Landesanteiles am Ertrag aus der Nächtigungsabgabe

2.

Tilgungsraten gewährter Darlehen,

3.

Zinserträge aus gewährten Darlehen,

4.

wegen widmungswidriger Verwendung (§ 39i) zurückgeforderte Mittel,

5.

Ertrag der angelegten Mittel und

6.

sonstige Zuwendungen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 57/2014

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