§ 5 Stmk. SLFS Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

Stmk. SLFS - Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Der Besuch öffentlicher Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.

(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern-, Arbeitsmittel- und Exkursionsbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.

In Kraft seit 01.04.1977 bis 31.12.9999
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