Der Landessportrat hat folgende Aufgaben:
1. | die Beratung der Landesregierung in allen Fragen des Sports und der Sportförderung und die Abgabe von Empfehlungen zu allen mit dem Sport zusammenhängenden Fragestellungen; | |||||||||
2. | die Vertretung der allgemeinen Interessen des Sports und der Interessen der der Landessportorganisation angehörenden Sportvereine, Dach- und Fachverbände; | |||||||||
3. | die Abgabe von Stellungnahmen zu Entwürfen von Landesgesetzen und Verordnungen der Landesregierung, die Interessen des Sports betreffen; | |||||||||
4. | Erstattung von Vorschlägen für die Verleihung von Sportehrenzeichen; | |||||||||
5. | Anerkennung/Aberkennung von Fachverbänden nach Anhörung des Landessportfachrates; | |||||||||
6. | Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern; | |||||||||
7. | die jährliche Durchführung eines Landessporttages; | |||||||||
8. | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Landessportrates sowie des Landessportfachrates; | |||||||||
9. | die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport; | |||||||||
10. | die Erstellung des Budgets für die Landessportorganisation und die Genehmigung des Jahresrechnungsabschlusses; | |||||||||
11. | die Entscheidung über den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens der Landessportorganisation. |
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