Dem Landessportrat gehören an:
1. | das für Angelegenheiten des Sports zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzende/als Vorsitzender | |||||||||
2. | zwei Vertreterinnen/Vertreter des Dachverbandes „Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur – Landesverband Steiermark (ASKÖ)“ | |||||||||
3. | zwei Vertreterinnen/Vertreter des Dachverbandes „Allgemeinen Sportverbandes Österreich – Landesverband Steiermark (ASVÖ)“ | |||||||||
4. | zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Dachverbandes „Sportunion Steiermark (UNION)“ | |||||||||
5. | die Vorsitzende/der Vorsitzende des Landessportfachrates und ihre/seine beiden Stellvertreterinnen/Stellvertreter | |||||||||
6. | die Leiterin/der Leiter der für Sport zuständigen Organisationseinheit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit beratender Stimme. |
0 Kommentare zu § 6 Stmk. LSG 2015