Beim Alpinschilauf und Snowboarden haben Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten und Schirouten einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zu tragen.
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