Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Übersiedlungsgebühren sind
1.
der Reisekostenersatz,
2.
der Frachkostenersatz,
3.
die Umzugsvergütung,
4.
die Mietzinsentschädigung.
In Kraft seit 01.04.1999 bis 31.12.9999
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