Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für Bedienstete, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Anstalten verwendet werden, gilt der Bereich des Betriebes oder der Anstalt als Dienststelle.
In Kraft seit 01.04.1999 bis 31.12.9999
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