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§ 61 Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 61 Stmk. L-DBR (weggefallen)
Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 61
Stmk. L-DBR seit 31.05.2007 weggefallen.
In Kraft seit 01.06.2007 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Stmk. L-DBR
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Paragrafennavigation
§ 52 Stmk. L-DBR Meldepflichten
§ 52a Stmk. L-DBR Schutz vor Benachteiligung
§ 53 Stmk. L-DBR Dienstweg
§ 54 Stmk. L-DBR Kuraufenthalt
§ 55 Stmk. L-DBR Wohnsitz und Dienstort
§ 56 Stmk. L-DBR Nebenbeschäftigung
§ 57 Stmk. L-DBR Sachverständigengutachten
§ 58 Stmk. L-DBR Geschenkannahme
§ 59 Stmk. L-DBR Erholungsurlaub – Anspruch und Ausmaß
§ 60 Stmk. L-DBR Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Bedienstete mit einer Behinderung
§ 61 Stmk. L-DBR (weggefallen)
§ 62 Stmk. L-DBR Änderung des Urlaubsausmaßes
§ 63 Stmk. L-DBR Berücksichtigung von Vertragsdienstzeiten und des Erholungsurlaubes aus einem Vertragsdienstverhältnis
§ 64 Stmk. L-DBR Verbrauch des Erholungsurlaubes
§ 65 Stmk. L-DBR Verfall des Erholungsurlaubes und Ablöseverbot
§ 66 Stmk. L-DBR Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
§ 67 Stmk. L-DBR Erkrankung während des Erholungsurlaubes
§ 68 Stmk. L-DBR Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes
§ 69 Stmk. L-DBR Sonderurlaub
§ 70 Stmk. L-DBR Karenzurlaub
§ 70a Stmk. L-DBR Auswirkungen einer Karenz auf den Arbeitsplatz
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 60 Stmk. L-DBR
§ 62 Stmk. L-DBR
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