§ 100 Stmk. L-DBR Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Soweit in diesem Teil nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren

1.

das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51 a, 57, 63 Abs. 1 und 5 erster Satz zweiter Halbsatz, 64 Abs. 2, 64 a, 67 a bis 67 g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80 sowie

2.

das Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982

anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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