§ 83 Stmk. JagdG 1986 Zeitliche Geltung

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.02.2015 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz wurde mit LGBl. Nr. 23/1986 wiederverlautbart. Mit dem der Kundmachung der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 3. April 1986, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wiederverlautbarten Text des Gesetzes gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 156/2014, LGBl. Nr. 9/2015

Stand vor dem 05.02.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 05.02.2015

Dieses Gesetz wurde mit LGBl. Nr. 23/1986 wiederverlautbart. Mit dem der Kundmachung der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 3. April 1986, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wiederverlautbarten Text des Gesetzes gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 156/2014, LGBl. Nr. 9/2015

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten