Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 (Stmk. JagdG 1986) Fundstelle

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 06.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 21/2024
  3. § 0 gültig von 06.02.2015 bis 05.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 9/2015
  4. § 0 gültig von 03.04.1986 bis 05.02.2015

1. Teil
Das Jagdrecht und dessen Ausübung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Begriff des Jagdrechtes; Ausübung des Jagdrechtes

§ 1a

Wildmanagement

§ 2

Wild

§ 3

Eigenjagdrecht

§ 4

Wildgatter

§ 5

Eigenjagdrecht der Gemeinden und agrarischen Gemeinschaften

§ 6

Eigenjagdgebiet

§ 7

Verpachtung des Eigenjagdrechtes

§ 8

Gemeindejagdgebiet

2. Abschnitt
Feststellung der Jagdgebiete

§ 9

Jagdpachtperiode

§ 10

Anmeldung des Anspruches zur Eigenjagd

§ 11

Teilung und Vereinigung des Gemeindejagdgebietes

§ 11a

Rechtsnachfolge bei Vereinigung und Aufteilung von Gemeinden

§ 12

Vorpachtrechte auf Jagdeinschlüsse; Jagdgebietsabrundung

3. Abschnitt
Ausübung und Verwaltung der Jagd auf Gemeindejagdgebieten

§ 13

Wahrnehmung der Rechte der Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer

§ 14

Ausübung des Jagdrechtes in Gemeindejagden

§ 15

Jagdpächter und Jagdgesellschaften

§ 16

Öffentliche Versteigerung

§ 17

Durchführung der Versteigerung

§ 18

Kaution

§ 19

Einzahlung des Pachtschillings

§ 20

Jagdeinschlüsse

§ 21

Pachtschilling

§ 22

Abtretung der Jagdpachtung

§ 23

Jagdverwalter

§ 24

Freihändige Verpachtung

§ 25

Pachtvertrag

§ 26

Pachtschillings- und Kautionserlag bei freihändiger Verpachtung

4. Abschnitt
Auflösung der Jagdverpachtung

§ 27

Änderung des Jagdpachtverhältnisses durch Tod

§ 28

Rechtsübergang

§ 29

Auflösung der Jagdverpachtung

§ 30

Freiwerdende Gemeindejagden; Haftung des Pächters

5. Abschnitt
Änderung am Grundeigentum

§ 31

Entstehung einer Befugnis zur Eigenjagd während der Pachtzeit

§ 32

Teilung eines Eigenjagdgebietes

§ 32a

Eigentümerwechsel

§ 33

Sonstige Änderungen des Eigenjagdgebietes

2. Teil
Jagdaufsicht

§ 34

Jagdschutzpersonal

§ 35

Befugnisse des Jagdschutzpersonals

3. Teil
Jagdkarten

§ 36

Jagdkartenzwang bei Jagdausübung

§ 37

Jagdkarten und Jägerprüfung

§ 38

Zuständigkeit für die Ausstellung von Jagdkarten

§ 39

Ermäßigte Jagdkarten und Jagdgastkarten

§ 40

Jagdkartenform

§ 41

Verweigerung der Jagdkarte

§ 42

Einziehung der Jagdkarte

4. Teil
Jägerschaft

§ 43

Die Steirische Landesjägerschaft

§ 44

Wahlen

§ 45

Satzungen

§ 46

Aufgaben der Steirischen Landesjägerschaft

§ 47

Mittel der Steirischen Landesjägerschaft

§ 48

Aufsicht

5. Teil
Schonvorschriften und Schutz der Kulturen

§ 49

Jagdzeiten

§ 50

Wildfütterungen

§ 51

Wildschutzgebiete

6. Teil
Jagdpolizeiliche Bestimmungen; Abschussplan

§ 52

Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Jägernotweg

§ 53

Einschränkung der Jagdausübung in landwirtschaftlichen Kulturen und auf Weiden

§ 54

Treibjagden

§ 55

Örtliche Verbote der Jagdausübung; Anzeigepflicht bei Wildseuchen

§ 56

Wildabschussplan

§ 57

Höchstabschuss; Einstellung des Wildabschusses

§ 58

Sachliche Verbote; Wildfolge

§ 59

Auswildern von Wildarten und -unterarten; Ausnahmen von der Ausschließlichkeit des Jagdrechtes

§ 60

Wild jagende Hunde und im Wald jagende Katzen

7. Teil
Jagd- und Wildschaden

1. Abschnitt
Akute und Vorbeugende Maßnahmen

§ 61

Verminderung des Wildstandes

§ 62

Vorkehrungen gegen Wildschäden

§ 63

Garten- und Baumschutz gegen Wildschaden

2. Abschnitt
Schadenersatz

§ 64

Haftung für Jagd- und Wildschäden

§ 65

Schäden durch Wechselwild

§ 66

Schäden durch aus Wildgattern ausgebrochene Tiere

§ 67

Rückgriffsrecht der Jagdausübungsberechtigten

3. Abschnitt
Schadensermittlung

§ 68

Schäden in der Landwirtschaft

§ 69

Schäden im Wald

§ 70

Schiedsrichter (Schlichter)

§ 71

Geltendmachung des Schadens

§ 72

Verjährung des Schadenersatzanspruches

8. Teil
Schluss-, Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Behörden und Verfahren

§ 73

Einstweilige Verfügung

§ 74

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 74b

Übertragener Wirkungsbereich

§ 74c

Behörde und Verfahren

§ 75

Anzeigepflicht bei Eigenjagdgebieten; Jagdkataster und Jagdstatistik

2. Abschnitt
Übertretungen und Strafen

§ 76

Überwachung der Einhaltung jagdgesetzlicher Vorschriften

§ 77

Strafen

§ 77a

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

§ 78

Verfall

§ 79

Die Verwertung der als verfallen erklärten Trophäen und Geräte

§ 80

Widmung der Geldstrafe

§ 81

Schadenersatz

3. Abschnitt
EU-Recht und personenbezogene Bezeichnungen

§ 81a

EU-Recht

§ 81b

Personenbezogene Bezeichnungen

4. Abschnitt
Zeitlicher Geltungsbereich und Übergangsbestimmungen

§ 82

Übergangsbestimmungen

§ 82a

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 78/2005

§ 82b

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 5/2010

§ 82c

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 45/2010

§ 82d

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 42/2012

§ 82e

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 156/2014

§ 82f

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 9/2015

§ 82g

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 21/2024

5. Abschnitt
Inkrafttreten

§ 83

Zeitliche Geltung

§ 84

Inkrafttreten von Novellen

§ 85

Außerkrafttreten

ANLAGE A

 

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015, LGBl. Nr. 21/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2015,, Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2024,

In Kraft seit 06.02.2024 bis 31.12.9999
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