§ 37a Stmk. ElWOG 2005 Kleinsterzeugungsanlagen

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Für Kleinsterzeugungsanlagen ist kein eigener Zählpunkt zu vergeben.

(2) Netzbenutzer, die in ihrer Anlage eine Kleinsterzeugungsanlage betreiben und für die gemäß Abs. 1 kein Zählpunkt eingerichtet wurde, sind hinsichtlich der Kleinsterzeugungsanlage von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 und 2 und § 37 Abs. 1 ausgenommen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2018

In Kraft seit 21.03.2018 bis 31.12.9999
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