§ 28 Stmk. ElWOG 2005 Recht zum Netzanschluss

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Betreiberin/Der Betreiber eines Verteilernetzes hat – unbeschadet der Bestimmungen über Direktleitungen (§ 31) sowie bestehender Netzanschlussverhältnisse – das Recht, innerhalb ihres/seines vom Verteilernetz abgedeckten Gebietes alle Endverbraucherinnen/Endverbraucher und Erzeugerinnen/Erzeuger an ihr/sein Netz anzuschließen (Recht zum Netzanschluss).

(2) Vom Recht zum Netzanschluss sind jene Kunden ausgenommen, denen elektrische Energie mit einer Nennspannung von über 110 kV übergeben wird.

In Kraft seit 17.08.2005 bis 31.12.9999
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