Dem Antrag sind anzuschließen:
1. | die grundbuchmäßige Bezeichnung der für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke; | |||||||||
2. | ein Nachweis über das Eigentum oder ein Nutzungsrecht an diesen Grundstücken; | |||||||||
3. | ein Nachweis über die Zustimmung der Grundeigentümer/innen zur beabsichtigten Nutzung für die Dauer des Ausbringens, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht Alleineigentümer/in oder nur Nutzungsberechtigte/r ist; | |||||||||
4. | die Namen und Anschriften der Eigentümer/innen der an die für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke unmittelbar angrenzenden Grundstücke; | |||||||||
5. | eine Beschreibung der Größe, Lage und Beschaffenheit der für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke sowie einen Lageplan; | |||||||||
6. | Angaben zur Identifizierung der auszubringenden GVO; | |||||||||
7. | der Nachweis über die gentechnikrechtliche Zulassung; | |||||||||
8. | Angaben über das Vorhaben (Verwendungszweck, Zeitplan für das Ausbringen, Methoden des Ausbringens, Anzahl der GVO, Verfahren der Entsorgung oder Zerstörung der GVO, insbesondere des Durchwuchses) und – wenn dies möglich ist – Angaben über die Bepflanzung der Nachbargrundstücke; | |||||||||
9. | Angaben über die beabsichtigten Vorsorgemaßnahmen. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2017
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