Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die während des Verfahrens durch Bescheide der Agrarbehörde oder durch die vor der Agrarbehörde schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgegebenen Erklärungen der Parteien geschaffene Rechtslage ist auch für die Rechtsnachfolger bindend.
In Kraft seit 23.01.1986 bis 31.12.9999
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