§ 12 St-ULV Hauptverkehrsstraßen

St-ULV - Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Als Hauptverkehrsstraßen gelten die in Anlage 4 angeführten Straßen.

In Kraft seit 01.06.2008 bis 31.12.9999
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