§ 18 St-ULV

St-ULV - Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12, zuletzt geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission, ABl. L 269 vom 28.07.2021, S. 65, sowie durch die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission, ABl. L 67 vom 05.03.2020, S. 132, umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2019, LGBl. Nr. 33/2022

In Kraft seit 09.04.2022 bis 31.12.9999
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