Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
Die nach diesem Gesetz den Gemeinden, der Stadt Graz, den Sozialhilfeverbänden sowie allfällig weiteren Gemeindeverbänden (ISGS) als Sozialhilfeträger zukommenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.9999
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