§ 43 SHG Personen- und Funktionsbezeichnung

SHG - Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in ihrer weiblichen Form.

In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.2024
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