§ 44a SHG Übergangsbestimmung zur Novelle

SHG - Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 78/2005 anhängigen Aufwandersatzverfahren sind von den bis zum Inkrafttreten der Novelle zuständigen Behörden weiterzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.2024
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