(1) Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses und der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen:
1. | Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des Konzessionswerbers sowie Bilanzen der vorhergehenden Geschäftsjahre; | |||||||||
2. | eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen (Stationsstandorte und Trassenverlauf); Angaben über den Zweck der Seilbahn; | |||||||||
3. | kurz gefasster Bauentwurf; | |||||||||
4. | das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen); | |||||||||
5. | Projektkostenaufstellung samt Firmenanboten; | |||||||||
6. | Wirtschaftlichkeitsprognose sowie den Projektkosten entsprechender Finanzierungsplan inklusive der Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater, zu prüfen und ihre Richtigkeit ist mit dessen Unterschrift zu bestätigen; | |||||||||
7. | ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich liegenden Grundstücke sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme; | |||||||||
8. | Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden; | |||||||||
9. | eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation. Bei Stationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen; | |||||||||
10. | Strafregisterbescheinigung für die zur Vertretung nach außen befugten Organe des Konzessionswerbers, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf; | |||||||||
11. | Lageplan über die bestehenden und projektbezogenen neuen Skipisten; | |||||||||
12. | Bekanntgabe der nächstliegenden öffentlichen Seilbahnen samt deren jeweiligem Konzessionär; | |||||||||
13. | eine Erklärung der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen; | |||||||||
14. | ein Lawinenschutzkonzept; | |||||||||
15. | Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; | |||||||||
16. | Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten. |
(2) Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Abs. 1 Z 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden.
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