Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Konzession ist die Voraussetzung für den Bau und Betrieb einer öffentlichen Seilbahn. Durch die Konzessionserteilung wird die Gemeinnützigkeit dieser Seilbahn festgestellt.
In Kraft seit 22.11.2003 bis 31.12.9999
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