Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Bei einer Europäischen Gesellschaft (SE) mit Sitz in Österreich werden im dualistischen System das Leitungsorgan als Vorstand und das Aufsichtsorgan als Aufsichtsrat bezeichnet. Im monistischen System wird das Verwaltungsorgan als Verwaltungsrat bezeichnet.
In Kraft seit 08.10.2004 bis 31.12.9999
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