Der Umwandlungsplan muss mindestens folgenden Inhalt haben:
1. | die bisherige Firma, den Sitz und die Firmenbuchnummer der Gesellschaft; | |||||||||
2. | die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgeschlagene Satzung sowie gegebenenfalls die neue Firma; | |||||||||
3. | die etwaigen Folgen der Umwandlung für die Beteiligung der Arbeitnehmer; | |||||||||
4. | den vorgesehenen Zeitplan für die Umwandlung; | |||||||||
5. | etwaige zum Schutz der Aktionäre und/oder der Gläubiger vorgesehene Rechte. |
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