Der Vorstand hat die Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
1.Ziffer einsder Umwandlungsplan;
2.Ziffer 2die Niederschrift des Umwandlungsbeschlusses;
3.Ziffer 3wenn die Umwandlung einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde;
4.Ziffer 4der Umwandlungsbericht des Vorstands;
5.Ziffer 5der Nachweis der Veröffentlichung des Hinweises auf die Einreichung des Umwandlungsplans (§ 31 Abs. 1), es sei denn, dass bei der Hauptversammlung alle Aktionäre erschienen sind oder vertreten waren und der Beschlussfassung nicht widersprochen haben;der Nachweis der Veröffentlichung des Hinweises auf die Einreichung des Umwandlungsplans (Paragraph 31, Absatz eins,), es sei denn, dass bei der Hauptversammlung alle Aktionäre erschienen sind oder vertreten waren und der Beschlussfassung nicht widersprochen haben;
6.Ziffer 6der Bericht über die Umwandlungsprüfung;
7.Ziffer 7der Jahresabschluss und der Lagebericht, die zuletzt erstellt wurden oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zuletzt zu erstellen waren.
In Kraft seit 08.10.2004 bis 31.12.9999
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