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§ 80 SchFG (Schifffahrtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 80 SchFG (weggefallen)
SchFG - Schifffahrtsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.12.2025
§ 80 SchFG
seit 12.12.2025 weggefallen.
In Kraft seit 13.12.2025 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis SchFG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 71 SchFG (weggefallen)
§ 71a SchFG Außergerichtliche Streitbeilegung betreffend Fahrgastanlagen
§ 72 SchFG Strafbestimmungen
§ 73 SchFG Übergangsbestimmungen
§ 74 SchFG Örtlicher Geltungsbereich
§ 75 SchFG Konzessionspflicht
§ 76 SchFG Ausnahme
§ 77 SchFG Arten der Konzession
§ 78 SchFG Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession
§ 79 SchFG Verläßlichkeit
§ 80 SchFG (weggefallen)
§ 81 SchFG Finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 82 SchFG Anerkennung von Nachweisen, die in einem EWR-Staat ausgestellt wurden
§ 83 SchFG Bedingungen, Auflagen und Einschränkungen
§ 84 SchFG Gewerbeausübung, Beförderungspreise, Beförderungsbedingungen, Fahrpläne und Beförderungspflicht
§ 85 SchFG Erlöschen, Widerruf und Fortführung der Konzession
§ 85a SchFG Verzeichnis über Konzessionen, Werkverkehr etc.
§ 86 SchFG (weggefallen)
§ 87 SchFG Aufsicht
§ 87a SchFG Außergerichtliche Streitbeilegung betreffend Personenbeförderungen
§ 88 SchFG Strafbestimmungen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 79 SchFG
§ 81 SchFG
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