Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 122/2017)Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 122 aus 2017,)
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 53 Sbg. SHG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 53 Sbg. SHG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 53 Sbg. SHG